Einige wichtige juristische Entscheidungen sind gefallen.

Kammer- und Landesgericht haben sich eindeutig zu der lizensrechtlichen Verwendung, der Motivvarianten des Gehers und des Stehers von Thomas Bühler, geäußert.

Die Einstweilige Verfügung gegen den Künstler wurde bedingungslos zurückgezogen.

Demnächst mehr.

 

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